Abrechnung
Die Behandlungskosten werden in der Praxis bar bezahlt. Für Privat- und Zusatzversicherte wird selbstverständlich eine Rechnung erstellt.
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet. Fragen Sie hierzu vor der Behandlung Ihre Krankenkasse nochmal an, welche Tarife betreffend Heilpraktiker vereinbart sind. Sie müssen damit rechnen, dass die Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt.
Gesetzliche Krankenkasse übernehmen in Deutschland die Kosten der Heilpraktiker leider nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden abzuschliessen. Bewährt haben sich zahlreiche Versicherungen, insbesondere empfehle ich die Gothaer (MediNatura) und die Zusatzversicherung der Barmenia. Es lohnt sich mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen. Da bei einigen Versicherungen eine Wartezeit vorgegeben ist, lohnt sich oft ein rascher Vertragsabschluss.
Die homöopathische Therapie ist eine Therapieform, die langfristig Körper und Geist stärken, so dass es durchaus sein kann, dass häufige Arztbesuche mit langen Wartezeiten, Praxisgebühren, etc. in Zukunft überflüssig werden.

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